Versand & Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Lieferbedingungen

Die genannten Preise sind freibleibend inkl. MwSt.. Die Lieferung erfolgt auf Risiko und Kosten des Abnehmer per Nachnahme. Bei einem Auftragswert von über € 238,— pro Lieferung werden die Versandkosten, ausgenommen die Nachnahmegebühr, übernommen. Ausgenommen von dieser Kostenregelung für den Versand sind: Elektro-Netze, Durchlaufwannen, Weidefutterautomaten, Rundballenraufen, Horden und Klauenpflegestand (Sperrgut). Elektro-Netze alleine werden ab 4 Stück frei Haus versandt. Bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik werden die entstehenden Mehrkosten (Porto und Geldverkehr) in Rechnung gestellt. Technische Änderungen (Verbesserungen) vorbehalten. Ihre Daten werden nur für geschäftliche Zwecke mit EDV verarbeitet. Gerichtsstand ist Stuttgart. Rückgaberecht: Sie sind berechtigt die gelieferte Ware unter der Voraussetzung , nicht verwendet zu haben, in der Originalverpackung innerhalb 14 Tagen zurück zu geben. Es gilt jedoch als vereinbart, dass Sie die Rückgabe telefonisch ankündigen. Dann veranlassen wir die Abholung. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Auf gebrauchte Ware ein Jahr. Eine Gewährleistung auf Personenschäden ist ausgenommen. Mit Erscheinen von diesem Warenverzeichnis sind alle vorhergehenden ungültig. Technische Änderungen vorbehalten.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:

-Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

-Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen,behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

-Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

-Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.